Inhaltsübersicht
der FRILISA GmbH / ÄTELIER Schneiderei
Stand: 01.01.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Aufträge, Terminvereinbarungen und Leistungen zwischen der FRILISA GmbH, Uhlandstraße 130, 10717 Berlin, handelnd unter anderem unter der Marke FRILISA sowie unter ÄTELIER Schneiderei, nachfolgend „FRILISA“, und ihren Kundinnen und Kunden.
Die AGB gelten insbesondere für Maßanfertigungen, Couture-Anfertigungen, Brautmode, Abendgarderobe, Änderungen, Anpassungen, Reparaturen, Veredelungen, Beratungen, Entwurfsleistungen, Anproben, Accessoires sowie den Verkauf von Waren, Stoffen oder Materialien, soweit diese von FRILISA angeboten werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn FRILISA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen oder schriftliche Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Einbeziehung der AGB
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn die Kundin oder der Kunde vor oder bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise auf sie hingewiesen wird und die Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Dies kann insbesondere durch Hinweis im Angebot, in der Auftragsbestätigung, bei der Online-Terminbuchung, im Online-Zahlungsprozess, per E-Mail, durch Verlinkung auf der Website, durch Aushang im Atelier oder durch sonstige Bereitstellung in Textform erfolgen.
Bei Online-Terminbuchungen, Online-Zahlungen oder digitalen Anfragen kann die Einbeziehung zusätzlich durch eine Bestätigung per Checkbox oder durch einen entsprechenden Hinweis im Buchungs- oder Zahlungsprozess erfolgen.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
3. Vertragspartner
Vertragspartner ist:
FRILISA GmbH
Uhlandstraße 130
10717 Berlin
Deutschland
Vertreten durch: Viktor Fromm und Larissa Fromm
E-Mail: service@frilisa.com
Telefon: +49 30 2000 56 01
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Handelsregisternummer: HRB 238322 B
Umsatzsteuer-ID: DE352554701
4. Besondere Regelungen für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen
Soweit die Kundin oder der Kunde bei Abschluss des Vertrages als Unternehmerin oder Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
Verbraucherschutzrechtliche Vorschriften, insbesondere Widerrufsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher, finden in diesem Fall keine Anwendung.
Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, FRILISA bereits bei Anfrage, Terminvereinbarung oder Auftragserteilung mitzuteilen, wenn der Auftrag für ein Unternehmen, eine gewerbliche Tätigkeit, eine selbständige berufliche Tätigkeit, eine öffentliche Einrichtung oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen erfolgt.
Bei Unternehmerinnen und Unternehmern kann FRILISA Angebote, Zahlungsbedingungen, Anzahlungen, Stornierungsfristen, Lieferzeiten, Nutzungsrechte, Verwendungszwecke und Haftungsfragen individuell abweichend vereinbaren.
Soweit es sich bei der Kundin oder dem Kunden um einen Kaufmann handelt und ein beiderseitiges Handelsgeschäft über Waren vorliegt, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
5. Leistungen von FRILISA
FRILISA bietet insbesondere folgende Leistungen an:
a) Maßanfertigungen und Couture-Anfertigungen von Kleidungsstücken, Brautmode, Abendmode, Anlasskleidung, Bühnenkleidung und Einzelstücken;
b) Änderungen, Anpassungen, Reparaturen und Veredelungen von Kleidungsstücken und Textilien;
c) Beratung zu Stil, Passform, Schnitt, Material, Farbe, Ausführung und Verarbeitung;
d) Entwurf, Schnittentwicklung, Drapierung, Zuschnitt, Fertigung und handwerkliche Ausarbeitung;
e) Herstellung und Anpassung von Accessoires;
f) Verkauf von fertigen Waren, Einzelstücken, Stoffen, Materialien oder Zubehör, soweit angeboten;
g) sonstige Atelier-, Schneider- und Couture-Leistungen nach individueller Vereinbarung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der schriftlichen Kommunikation, der Terminvereinbarung oder der im Atelier getroffenen individuellen Absprache.
6. Angebote, Kostenschätzungen und Vertragsschluss
Angebote von FRILISA sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend und unverbindlich.
Kostenschätzungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Beratung oder Angebotserstellung erkennbaren Aufwand. Bei Maßanfertigungen, Couture-Arbeiten, Änderungen und Reparaturen kann der tatsächliche Aufwand erst nach genauer Prüfung, Anprobe, Materialauswahl, Schnittentwicklung oder Bearbeitungsbeginn abschließend bestimmbar sein.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn FRILISA den Auftrag ausdrücklich annimmt, ein Angebot von der Kundin oder dem Kunden bestätigt wird, eine Auftragsbestätigung erfolgt, eine Anzahlung geleistet wird oder FRILISA mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden mit der Leistung beginnt.
Die Präsentation von Leistungen, Bildern, Preisen, Beispielen oder Terminarten auf der Website, in sozialen Medien, im Online-Buchungssystem oder in Werbematerialien stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
7. Online-Terminbuchung über eTermin, SumUp oder vergleichbare Systeme
FRILISA kann Kundinnen und Kunden die Möglichkeit bieten, Termine online über Buchungssysteme wie eTermin, SumUp oder vergleichbare Dienste, über die Website, über Buchungslinks sowie gegebenenfalls über Social-Media-Kanäle, Google oder vergleichbare Plattformen zu vereinbaren.
Die Online-Terminbuchung dient zunächst der Reservierung eines Beratungs-, Besprechungs-, Anprobe-, Abgabe-, Abhol- oder Servicetermins. Durch die Buchung eines Termins kommt noch kein Vertrag über eine Maßanfertigung, Änderung, Reparatur, Couture-Leistung, Beratungsleistung oder sonstige Werkleistung zustande, sofern dies nicht ausdrücklich bei der Buchung angegeben oder individuell vereinbart wurde.
Ein Auftrag über eine Maßanfertigung, Änderung, Reparatur, Couture-Leistung oder sonstige Werkleistung kommt erst zustande, wenn FRILISA den Auftrag ausdrücklich annimmt, ein Angebot bestätigt wird, eine Auftragsbestätigung erfolgt, eine Anzahlung geleistet wird oder FRILISA mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden mit der Leistung beginnt.
Die bei der Online-Terminbuchung angezeigten Terminarten dienen der organisatorischen Einordnung des Anliegens. Sie stellen keine abschließende Leistungsbeschreibung und kein verbindliches Preisangebot dar, sofern nicht ausdrücklich ein Preis oder eine kostenpflichtige Leistung angegeben ist.
Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, bei der Terminbuchung zutreffende Kontaktdaten anzugeben und sicherzustellen, dass Terminbestätigungen, Erinnerungen, Rückfragen, Änderungsmitteilungen oder Stornierungsinformationen empfangen werden können.
Automatische Terminbestätigungen und Terminerinnerungen stellen einen zusätzlichen Service dar. Die Kundin oder der Kunde bleibt unabhängig vom Erhalt einer Erinnerung selbst für die Wahrnehmung des gebuchten Termins verantwortlich.
8. Vorbereitung und Mitwirkung bei Terminen
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, zu Beratungen, Anproben und Besprechungen alle für die Passform und Ausführung relevanten Gegenstände mitzubringen. Dazu gehören insbesondere passende Schuhe, geeignete Unterwäsche, Accessoires, bereits vorhandene Kleidungsstücke, Stoffe, Muster, Vorlagen oder sonstige Materialien, soweit diese für den Auftrag erforderlich sind.
Bei Brautkleidern, Abendkleidern, Maßanfertigungen und körpernahen Anpassungen sind Schuhe und Unterwäsche für die spätere Passform besonders relevant. Werden diese nicht mitgebracht oder später geändert, kann dies die Passform beeinflussen und zusätzliche Anproben oder Änderungen erforderlich machen.
Fehlen für den Termin erforderliche Unterlagen, Kleidungsstücke, Materialien oder Informationen, kann FRILISA den Termin verschieben oder den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand gesondert berechnen, soweit dies angemessen und gesetzlich zulässig ist.
9. Stornierung und Verschiebung von Terminen
Termine können, sofern bei der jeweiligen Terminart nichts Abweichendes angegeben ist, bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder verschoben werden.
Die Stornierung oder Verschiebung kann über den in der Terminbestätigung enthaltenen Link, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Mitteilung bei FRILISA.
Für besonders umfangreiche Beratungs-, Couture-, Brautmode-, Anprobe- oder Reservierungstermine kann FRILISA eine längere Stornierungsfrist, eine Anzahlung oder eine Terminreservierungsgebühr vorsehen. Eine solche Regelung gilt nur, wenn sie vor der Buchung oder bei der Terminvereinbarung ausdrücklich mitgeteilt wurde.
10. Verspätung, Nichterscheinen und kurzfristige Absage
Erscheint die Kundin oder der Kunde verspätet zum Termin, besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Termins. FRILISA ist berechtigt, den Termin nur innerhalb der ursprünglich reservierten Zeit durchzuführen, wenn nachfolgende Termine oder betriebliche Abläufe dies erfordern.
Kann der Termin aufgrund erheblicher Verspätung nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden, kann FRILISA den Termin verschieben. Bereits entstandener Aufwand kann berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Erscheint die Kundin oder der Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht zum vereinbarten Termin oder wird ein Termin kurzfristiger als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt, behält sich FRILISA vor, für künftig gebuchte Termine eine Anzahlung, Terminreservierungsgebühr oder individuelle Terminbestätigung zu verlangen.
Eine Ausfallpauschale wird nur berechnet, wenn diese vor der Buchung oder Terminvereinbarung ausdrücklich und transparent angegeben und vereinbart wurde. Die Höhe der Ausfallpauschale ergibt sich aus der jeweiligen Terminart, dem gebuchten Termin oder der individuellen Vereinbarung.
FRILISA rechnet ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vergabe des Termins an. Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass FRILISA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eine Ausfallpauschale wird nicht berechnet, wenn die Kundin oder der Kunde den Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen konnte und FRILISA unverzüglich informiert wurde. Als wichtige Gründe gelten insbesondere höhere Gewalt, plötzliche Krankheit, Unfall oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
11. Absage oder Verschiebung durch FRILISA
FRILISA ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, betrieblichen Gründen, Materialverzögerungen, technischen Störungen oder wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Termins aus anderen Gründen nicht möglich ist.
In diesem Fall bietet FRILISA nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
12. Preise und Zusatzaufwand
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Preis richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang, dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, der Materialauswahl, der Komplexität der Ausführung, der Anzahl der Anproben, der Dringlichkeit und den individuellen Wünschen der Kundin oder des Kunden.
Zusätzlicher Aufwand kann insbesondere entstehen durch:
a) nachträgliche Änderungswünsche;
b) veränderte Designentscheidungen;
c) zusätzliche Anproben;
d) kurzfristige Termine oder Eilaufträge;
e) besondere Materialbeschaffung;
f) Gewichtsschwankungen oder veränderte Körpermaße;
g) andere Schuhe, Unterwäsche oder Accessoires als bei der Anprobe;
h) besondere Verarbeitungstechniken, Handarbeit, Stickereien, Applikationen oder Veredelungen;
i) erschwerte Verarbeitung fremder oder empfindlicher Materialien.
FRILISA informiert die Kundin oder den Kunden über erkennbaren Zusatzaufwand, sobald dieser absehbar ist. Nachträgliche Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
13. Anzahlung und Zahlung
Bei Maßanfertigungen, Couture-Arbeiten, Sonderanfertigungen, umfangreichen Änderungen, Materialbestellungen, Eilaufträgen, Beratungsleistungen oder reservierten Fertigungszeiten kann FRILISA eine Anzahlung verlangen.
Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
Bei hochpreisigen, besonders aufwändigen, materialintensiven oder kurzfristigen Aufträgen kann FRILISA eine Anzahlung in Höhe von 50 % bis 70 % des vereinbarten oder voraussichtlichen Gesamtpreises verlangen. In solchen Fällen kann die Anzahlung mindestens 1.000 Euro betragen, sofern dies im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich ausgewiesen ist.
Bei größeren Couture-, Maßanfertigungs- oder Projektaufträgen kann FRILISA eine Zahlung in Teilbeträgen vereinbaren. Die konkrete Zahlungsstruktur wird im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der individuellen Vereinbarung ausgewiesen. Eine typische Zahlungsstruktur kann insbesondere vorsehen: 60 % bei Auftragserteilung, 20 % nach der ersten oder zweiten Anprobe bzw. einem vergleichbaren Projektfortschritt und 20 % bei Abnahme, Abholung oder vor Versand.
Die Anzahlung und etwaige Teilzahlungen werden auf den Endpreis angerechnet. Sie sind keine pauschalen Stornogebühren.
Beträge unter 1.000 Euro können von FRILISA als Vorkasse verlangt werden, sofern dies bei Auftragserteilung vereinbart oder im Angebot angegeben wurde.
Der Restbetrag ist spätestens bei Abnahme, Abholung oder vor Versand fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
FRILISA ist berechtigt, bestellte Materialien, Stoffe, Applikationen, Sonderzubehör oder Fremdleistungen erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung, Teilzahlung oder Vorkasse zu beschaffen.
Als Zahlungsmittel werden die von FRILISA angebotenen Zahlungsarten akzeptiert. Dazu können insbesondere Kartenzahlung, Überweisung, Echtzeitüberweisung, Online-Zahlung oder Zahlung über externe Zahlungsdienstleister gehören.
Barzahlung wird nicht als reguläres Zahlungsmittel angeboten, kann jedoch in Ausnahmefällen nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Online-Zahlung, Reservierungsgebühren und kostenpflichtige Beratungen
Soweit über eTermin, SumUp oder ein anderes Online-System kostenpflichtige Beratungen, Anzahlungen, Terminreservierungsgebühren, Vorauszahlungen oder sonstige Leistungen gebucht oder bezahlt werden, gelten ergänzend die bei der Buchung oder Zahlung angezeigten Preise, Leistungsbeschreibungen, Zahlungsbedingungen und Widerrufsinformationen.
Die Buchung oder Bezahlung eines Beratungstermins ersetzt kein individuelles Angebot für eine spätere Maßanfertigung, Änderung, Reparatur oder Couture-Leistung.
Wird eine Terminreservierungsgebühr, Anzahlung oder Vorauszahlung vereinbart, wird bei der Buchung oder Zahlung angegeben, ob und in welcher Höhe diese auf einen späteren Auftrag angerechnet wird.
Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten, soweit diese wirksam einbezogen werden.
15. Beratung, Entwurf, Schnittentwicklung und geistiges Eigentum
Beratungen, Skizzen, Entwürfe, Schnittkonzepte, Schnittmuster, Grundschnitte, Modellschnitte, Drapierungen, Musterentwicklungen, Materialrecherchen, technische Zeichnungen, Maßtabellen, Verarbeitungsproben, digitale Dateien, Moodboards und sonstige kreative, technische oder handwerkliche Vorleistungen können gesondert berechnet werden, wenn dies vereinbart wurde oder sich aus dem Auftrag ergibt.
Entwürfe, Skizzen, Illustrationen, Schnittmuster, Grundschnitte, Modellschnitte, Drapierungen, Prototypen, technische Zeichnungen, Verarbeitungskonzepte, Fertigungsunterlagen, digitale Dateien, Bildkonzepte, Moodboards, Texte, Musikideen, Videokonzepte, Kampagnenideen, Vorlagen, Arbeitsmethoden und sonstige kreative, technische oder handwerkliche Vorarbeiten bleiben, soweit rechtlich zulässig, geistiges Eigentum, Know-how und Geschäftsgeheimnis von FRILISA, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Kundin oder der Kunde erhält das fertige Werk bzw. die ausdrücklich vereinbarte Leistung. Eine Übertragung oder Herausgabe von Schnittmustern, Schnitten, Grundschnitten, Modellschnitten, Schnittdateien, Entwurfsdateien, technischen Unterlagen, Konstruktionsunterlagen, Maßtabellen, Produktionsvorlagen, Moodboards, Bilddateien, Arbeitsdokumentationen oder sonstigen internen Unterlagen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Bezahlung einer Beratung, eines Entwurfs, einer Maßanfertigung, einer Änderung, einer Anprobe oder eines fertigen Kleidungsstücks umfasst keine Übertragung von Urheberrechten, Designrechten, Nutzungsrechten, Markenrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Schutzrechten an den zugrunde liegenden Entwürfen, Schnitten, Arbeitsunterlagen, Designs, Bildern, Texten, Musikstücken, Videos oder Konzepten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Kundin oder der Kunde ist nicht berechtigt, Entwürfe, Skizzen, Schnittmuster, Schnitte, technische Unterlagen, Fotos, Visualisierungen, Moodboards, Designs oder sonstige kreative Inhalte von FRILISA ohne Zustimmung zu vervielfältigen, nachfertigen zu lassen, kommerziell zu nutzen, zu veröffentlichen, an Dritte weiterzugeben oder für eigene gewerbliche Zwecke zu verwenden.
FRILISA bleibt berechtigt, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Schnitttechniken, handwerkliche Methoden, Verarbeitungstechniken, Stilmittel, Ideen, Erfahrungswissen und Know-how aus der eigenen Arbeit auch für spätere Projekte, Kollektionen, Kundinnen und Kunden weiterzuverwenden, sofern dadurch keine personenbezogenen Daten, vertraulichen Informationen oder ausdrücklich exklusiv vereinbarten Rechte der Kundin oder des Kunden verletzt werden.
Soweit FRILISA für Unternehmerinnen, Unternehmer, Marken, Agenturen, Produktionen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige Geschäftskunden Entwürfe, Bilder, Videos, Texte, Musik, Kampagnenmaterialien oder Konzepte erstellt, werden Nutzungsrechte nur in dem Umfang eingeräumt, der ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die Nutzung auf den jeweils erkennbaren Vertragszweck beschränkt.
Eine exklusive Nutzung, Sperrung, Abtretung oder Übertragung bestimmter Entwürfe, Designs, Schnitte, Schnittmuster, Nutzungsrechte oder Schutzrechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und kann gesondert vergütet werden.
16. Maßnehmen, Passform und Körperveränderungen
Für Maßanfertigungen, Änderungen und Anproben ist die Mitwirkung der Kundin oder des Kunden erforderlich.
Die Passform wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Maßnehmens oder der Anprobe bestehenden Körpermaße, der mitgebrachten Schuhe, Unterwäsche und Accessoires sowie der vereinbarten Gestaltung erarbeitet.
Änderungen der Körpermaße, Gewichtsschwankungen, Schwangerschaft, veränderte Schuhe, andere Unterwäsche, veränderte Haltung, andere Styling-Entscheidungen oder spätere Änderungswünsche können die Passform beeinflussen.
Zusätzliche Arbeiten, die aufgrund solcher Veränderungen erforderlich werden, können gesondert berechnet werden.
FRILISA kann für eine optimale Passform mehrere Anproben empfehlen oder voraussetzen. Werden empfohlene Anproben nicht wahrgenommen oder werden Entscheidungen verspätet getroffen, kann dies die Fertigstellung beeinflussen.
17. Materialien, Stoffe und Materialbeschaffung
Stoffe, Spitzen, Tüll, Seide, Applikationen, Perlen, Pailletten, Knöpfe, Kunstharzelemente, Bänder und sonstige Materialien können natürliche oder herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Glanz, Stärke, Musterverlauf oder Haptik aufweisen.
Leichte Abweichungen zwischen Stoffmustern, Fotos, digitalen Darstellungen, Skizzen und dem fertigen Werk stellen keinen Mangel dar, soweit sie materialtypisch, handwerklich bedingt oder für Couture- und Maßarbeiten üblich sind.
Materialverfügbarkeit kann sich kurzfristig ändern. Ist ein gewünschtes Material nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, informiert FRILISA die Kundin oder den Kunden und schlägt nach Möglichkeit Alternativen vor.
Sonderbestellte, zugeschnittene oder individuell beschaffte Materialien können nach Auftragserteilung unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt storniert oder zurückgegeben werden.
18. Vom Kunden gestellte Materialien
Bringt die Kundin oder der Kunde eigene Stoffe, Kleidungsstücke, Applikationen, Spitzen, Knöpfe, Accessoires oder sonstige Materialien mit, prüft FRILISA diese nur im Rahmen einer handwerklichen Sichtprüfung.
FRILISA übernimmt keine Garantie für Materialeigenschaften, Haltbarkeit, Farbechtheit, Reinigungsfähigkeit, Einlaufverhalten, Reißfestigkeit, Alterungszustand, Verarbeitungsrisiken oder versteckte Vorschäden fremder Materialien, sofern diese Eigenschaften nicht ausdrücklich von FRILISA zugesichert wurden.
Erweist sich ein von der Kundin oder dem Kunden gestelltes Material während der Verarbeitung als ungeeignet, empfindlich, beschädigt oder problematisch, informiert FRILISA die Kundin oder den Kunden. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.
Für Schäden, die auf ungeeignete, vorgeschädigte, gealterte oder nicht fachgerecht gelagerte Materialien der Kundin oder des Kunden zurückzuführen sind, haftet FRILISA nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
19. Handarbeit, Couture-Charakter und gestalterische Abweichungen
FRILISA fertigt viele Leistungen in Handarbeit oder in handwerklich geprägten Fertigungsschritten. Kleine Unregelmäßigkeiten, leichte Unterschiede bei handgesetzten Applikationen, Stickereien, Perlen, Pailletten, Drapierungen, Falten, Nähten oder Veredelungen sind Ausdruck der handwerklichen Herstellung und stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Beschaffenheit und Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen.
Bei Couture-Arbeiten, Unikaten und künstlerischen Einzelstücken kann sich die endgültige Wirkung während der Fertigung, Drapierung oder Anprobe weiterentwickeln. Gestalterische Anpassungen, die der Passform, Tragbarkeit, Statik, Materialwirkung oder Gesamtästhetik dienen, sind zulässig, sofern sie dem vereinbarten Charakter des Auftrags entsprechen.
20. Nachträgliche Änderungswünsche
Nachträgliche Änderungswünsche der Kundin oder des Kunden sind möglich, soweit sie technisch, zeitlich und gestalterisch umsetzbar sind.
Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Designänderungen, zusätzliche Drapierungen, andere Längen, zusätzliche Applikationen, geänderte Ausschnitte, andere Ärmel, zusätzliche Veredelungen oder neue Passformwünsche.
Änderungswünsche können die Fertigstellung verzögern. FRILISA informiert die Kundin oder den Kunden, soweit sich dadurch Termine oder Kosten wesentlich verändern.
21. Fertigungszeiten und Fristen
Fertigstellungszeiten sind abhängig von Leistungsumfang, Materialverfügbarkeit, Anzahl der Anproben, Terminwahrnehmung, Änderungswünschen und Atelierauslastung.
Bei Maßanfertigungen beträgt die Fertigungszeit in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die tatsächliche Dauer kann je nach Materialverfügbarkeit, Komplexität und Terminwahrnehmung abweichen.
Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Termine.
Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass die Kundin oder der Kunde rechtzeitig mitwirkt, Anproben wahrnimmt, Entscheidungen trifft, Zahlungen leistet und erforderliche Materialien oder Informationen bereitstellt.
Bei höherer Gewalt, Krankheit, Lieferverzögerungen, Ausfall von Zulieferern, technischen Störungen oder anderen Umständen, die FRILISA nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Fertigungszeit angemessen.
Bei besonders kurzfristigen Aufträgen oder Eilaufträgen kann FRILISA einen Eilzuschlag berechnen, sofern dieser vorab vereinbart wurde.
22. Abnahme, Endprobe und Abholung
Die Abnahme erfolgt in der Regel bei der Endprobe, bei Abholung im Atelier oder bei Übergabe des fertigen Werkes.
Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Offensichtliche Änderungswünsche, erkennbare Abweichungen oder Passformthemen sollten bei der Endprobe oder Abholung angesprochen werden, damit FRILISA diese unmittelbar prüfen kann. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
Wird ein fertiges Kleidungsstück oder Werk trotz Benachrichtigung nicht abgeholt, kann FRILISA nach angemessener Fristsetzung Lagerkosten verlangen, soweit diese angemessen und angekündigt sind. Gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
23. Versand
Eine Abholung im Atelier ist der Regelfall. Versand erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
Versandkosten trägt die Kundin oder der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung erst mit Übergabe an die Kundin oder den Kunden über, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
Vor Versand kann FRILISA die vollständige Zahlung des offenen Rechnungsbetrages verlangen.
24. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Ware im Eigentum von FRILISA, soweit dies rechtlich zulässig ist.
FRILISA kann die Herausgabe fertiggestellter Arbeiten bis zur Zahlung fälliger Vergütungen verweigern, soweit ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht besteht.
Bei Kleidungsstücken, Stoffen oder Materialien, die im Eigentum der Kundin oder des Kunden stehen, bleibt das Eigentum der Kundin oder des Kunden unberührt.
25. Kündigung oder Abbruch des Auftrags durch die Kundin oder den Kunden
Die Kundin oder der Kunde kann einen Werkvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Im Falle einer Kündigung kann FRILISA die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb nach den gesetzlichen Vorschriften anrechnen lassen.
Bereits beschaffte Sondermaterialien, begonnene Arbeiten, Entwürfe, Beratungen, Schnittentwicklungen, Zuschnitte, Anproben und sonstige bis zur Kündigung erbrachte Leistungen können entsprechend dem tatsächlichen Stand abgerechnet werden.
Individuell bestellte, zugeschnittene oder nicht anderweitig verwendbare Materialien können der Kundin oder dem Kunden auf Wunsch herausgegeben werden, sofern sie vollständig bezahlt wurden und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
26. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Bei Werkleistungen, insbesondere Maßanfertigungen, Änderungen, Anpassungen, Reparaturen, Veredelungen, Entwurfsleistungen und sonstigen Atelier- oder Couture-Leistungen, richten sich die Rechte der Kundin oder des Kunden bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.
Bei berechtigten Mängeln einer Werkleistung hat FRILISA zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von FRILISA durch Nachbesserung oder Neuherstellung erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig und zumutbar ist.
Bei Kaufverträgen über Waren, insbesondere über fertige Einzelstücke, Accessoires, Stoffe, Materialien oder sonstige gelieferte Waren, haftet FRILISA für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts. Bei Kaufverträgen richten sich Art und Umfang der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:
a) nachträglichen Veränderungen der Körpermaße;
b) veränderter Unterwäsche, anderer Schuhhöhe oder anderer Styling-Grundlage;
c) unsachgemäßer Reinigung, Lagerung oder Behandlung;
d) Beschädigung durch Dritte;
e) materialtypischen Eigenschaften;
f) leichten handwerklichen Abweichungen bei Unikaten, sofern die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigt ist;
g) Problemen, die auf von der Kundin oder dem Kunden gestellte ungeeignete Materialien zurückzuführen sind, sofern FRILISA deren Eignung nicht ausdrücklich zugesichert hat;
h) Abweichungen, die ausdrücklich vereinbart oder bei der Abnahme akzeptiert wurden;
i) geringfügigen Abweichungen in Farbe, Struktur, Glanz, Musterverlauf oder Haptik, soweit diese materialtypisch, handwerklich bedingt oder bei der jeweiligen Ware üblich sind.
Die Kundin oder der Kunde sollte Beanstandungen möglichst zeitnah mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
Soweit die Kundin oder der Kunde Unternehmerin oder Unternehmer ist und es sich um einen Vertrag über die Lieferung von Waren handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig.
Bei gebrauchten Waren, die an Unternehmerinnen oder Unternehmer geliefert werden, sind Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Fristverkürzungen und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Soweit für einzelne Waren eine Herstellergarantie oder eine gesonderte Garantieerklärung besteht, ergeben sich deren Inhalt und Umfang ausschließlich aus der jeweiligen Garantieerklärung. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
Werden Waren versendet und weisen diese bei Lieferung offensichtliche Transportschäden auf, bittet FRILISA die Kundin oder den Kunden, FRILISA möglichst zeitnah zu informieren und den Schaden nach Möglichkeit auch beim Zusteller zu reklamieren. Dies ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung gesetzlicher oder vertraglicher Mängelrechte.
27. Pflege, Reinigung und Nutzung
Empfehlungen zur Pflege, Reinigung, Lagerung oder zum Transport erfolgen nach bestem Wissen, ersetzen jedoch nicht die Prüfung durch eine spezialisierte Reinigung.
Empfindliche Couture-Stoffe, Seide, Spitze, Tüll, Perlen, Pailletten, Kunstharzdetails, handgesetzte Applikationen oder besondere Veredelungen können besonders pflegeintensiv sein.
Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, Pflegehinweise sorgfältig zu beachten und das Kleidungsstück sachgerecht zu behandeln.
FRILISA haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Reinigung, falsches Bügeln, falsche Lagerung, Feuchtigkeit, Parfüm, Make-up, Deodorant, mechanische Belastung, unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Nutzung entstehen.
28. Widerrufsrecht bei Verbraucherinnen und Verbrauchern
Bei Verträgen, die ausschließlich im Atelier oder in den Geschäftsräumen von FRILISA geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbraucherinnen und Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch die Verbraucherin oder den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere Maßanfertigungen, Couture-Unikate, individuell angepasste Kleidungsstücke und Sonderanfertigungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Änderungs-, Reparatur-, Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungen kann ein Widerrufsrecht bestehen, sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde und keine gesetzliche Ausnahme greift.
Beginnt FRILISA auf ausdrückliches Verlangen der Kundin oder des Kunden bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistung, kann im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular werden zur Verfügung gestellt, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Soweit Verbraucherinnen oder Verbraucher einen widerrufspflichtigen Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche von FRILISA schließen, stellt FRILISA eine elektronische Widerrufsfunktion bereit, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Diese Funktion gilt nicht für eine bloße Online-Terminreservierung, wenn durch die Terminreservierung noch kein widerrufspflichtiger Vertrag zustande kommt.
29. Gutscheine
Gutscheine können für Leistungen oder Waren von FRILISA eingelöst werden, soweit nichts anderes auf dem Gutschein angegeben ist.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt.
Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personengebunden ausgestellt wurden.
Für die Verjährung von Gutscheinen gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern auf dem Gutschein keine wirksame abweichende Regelung angegeben ist.
30. Fotos, Referenzen, Social Media und KI-gestützte Medienbearbeitung
FRILISA kann eigene Bilder, Videos, Musik, Texte, Entwürfe, Moodboards, Skizzen, Präsentationen, Social-Media-Inhalte, Kampagnenmaterialien und sonstige kreative Inhalte nach Bedarf auch mit digitalen Werkzeugen und KI-gestützten Anwendungen erstellen, bearbeiten, retuschieren, kombinieren, erweitern oder verändern.
Dies kann insbesondere die Bearbeitung von Produktbildern, Kleidungsstücken, Stoffen, Showroom-Szenen, Entwürfen, Kampagnenmotiven, Musikstücken, Videos, Reels, Moodboards, Illustrationen, Visualisierungen oder sonstigen Marketing- und Präsentationsmaterialien betreffen.
KI-gestützte Bearbeitungen können unter anderem zur Retusche, Farbkorrektur, Hintergrundgestaltung, Bildkomposition, Generierung von Inspirationsbildern, Erstellung von Musik- oder Videokonzepten, Stilentwicklung, Visualisierung von Entwürfen oder Vorbereitung von Marketinginhalten eingesetzt werden.
Soweit Kundinnen oder Kunden, Anproben, personenbezogene Merkmale, Stimmen, Namen oder andere identifizierbare persönliche Inhalte betroffen sind, verwendet FRILISA diese nur mit entsprechender gesonderter Einwilligung oder auf einer sonstigen rechtlichen Grundlage.
Fotos, Videos oder sonstige Inhalte, auf denen Kundinnen oder Kunden erkennbar sind oder aus denen Rückschlüsse auf eine bestimmte Person möglich sind, werden nur mit entsprechender gesonderter Einwilligung für Referenz-, Portfolio-, Social-Media-, Druck-, Presse-, Werbe- oder Marketingzwecke verwendet.
Eine solche Einwilligung kann insbesondere die Nutzung auf der Website von FRILISA, in Internetauftritten, auf Social-Media-Kanälen, in Druckmedien, Lookbooks, Präsentationen, Anzeigen, Presseunterlagen, Portfolio-Dokumentationen, Kampagnenmaterialien und sonstigen Marketingmaßnahmen umfassen. Der konkrete Umfang richtet sich nach der jeweils erteilten Einwilligung.
Dies gilt unabhängig davon, ob das Foto- oder Videomaterial von FRILISA erstellt wurde oder ob es von der Kundin oder dem Kunden an FRILISA übermittelt, hochgeladen, per E-Mail, Messenger, Social Media oder auf anderem Weg zur Verfügung gestellt wurde.
Fotos von anonymisierten Detailarbeiten, Materialien, Nähten, Stickereien, Applikationen, handwerklichen Prozessen, Stoffen, Schnittdetails oder nicht personenbezogenen Werkstatt- und Produktdetails können für Portfolio-, Dokumentations-, Präsentations- oder Marketingzwecke verwendet werden, sofern keine berechtigten Interessen der Kundin oder des Kunden entgegenstehen.
KI-gestützte Visualisierungen, Moodboards, Entwurfsbilder, Kampagnenbilder oder Inspirationsmaterialien dienen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, der kreativen Darstellung, Inspiration, Planung oder Präsentation. Sie stellen keine verbindliche Zusicherung dar, dass ein späteres Kleidungsstück, eine Anfertigung, ein Material, eine Farbe, eine Passform oder eine Verarbeitung exakt der Visualisierung entspricht.
FRILISA achtet bei der Nutzung KI-gestützter Werkzeuge darauf, Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte und Datenschutzvorschriften zu beachten. Die Kundin oder der Kunde versichert, dass sie oder er zur Übermittlung von Fotos, Videos, Musik, Texten, Logos, Marken, Vorlagen oder sonstigen Inhalten berechtigt ist, sofern solche Inhalte FRILISA zur Bearbeitung oder Verwendung übergeben werden.
Soweit gesetzlich erforderlich, kennzeichnet FRILISA KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Inhalte als solche. Dies gilt insbesondere, wenn Bild-, Ton- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden und der Eindruck entstehen könnte, sie seien authentisch.
Eine erteilte Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Inhalte kann nach den gesetzlichen Vorschriften jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
31. Datenschutz
FRILISA verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Für die Online-Terminbuchung, Zahlungsabwicklung, Terminverwaltung oder digitale Kommunikation kann FRILISA externe Dienstleister, insbesondere eTermin, SumUp oder vergleichbare Anbieter, einsetzen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Terminbuchung, Kommunikation, Auftragserfüllung und Zahlung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von FRILISA.
Für die Erstellung, Bearbeitung oder Verwaltung von Bildern, Videos, Audiodateien, Texten, Entwürfen oder sonstigen kreativen Inhalten kann FRILISA digitale Werkzeuge und KI-gestützte Anwendungen einsetzen. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der jeweils geltenden Datenschutzvorschriften.
32. Haftung
FRILISA haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FRILISA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden an von der Kundin oder dem Kunden übergebenen Kleidungsstücken, Stoffen oder Materialien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für bereits vorhandene, verdeckte oder materialbedingte Schäden übernimmt FRILISA keine Haftung, sofern diese nicht von FRILISA verursacht wurden.
33. Verbraucherstreitbeilegung
FRILISA ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
FRILISA beschäftigt regelmäßig nicht mehr als zehn Personen. Sollte FRILISA künftig gesetzlich verpflichtet sein oder sich freiwillig verpflichten, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, wird FRILISA hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Informationspflichten informieren.
Hinweis: Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt. Ein entsprechender Link wird daher nicht mehr bereitgestellt.
34. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Für Kundinnen und Kunden, die Verbraucherinnen oder Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin.
FRILISA ist in diesem Fall auch berechtigt, die Kundin oder den Kunden an deren bzw. dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FRILISA in Berlin.
35. Änderungen dieser AGB und der angebotenen Leistungen
FRILISA kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge, Aufträge und Terminbuchungen ändern oder aktualisieren.
Für bereits geschlossene Verträge und bereits erteilte Aufträge gelten grundsätzlich die AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses wirksam einbezogen wurden, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird oder eine gesetzliche Änderung zwingend etwas anderes erfordert.
FRILISA behält sich vor, diese AGB oder einzelne organisatorische Abläufe anzupassen, wenn dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer Rechtsprechung, behördlicher oder gerichtlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen, neuer oder geänderter Leistungen, geänderter Buchungsprozesse oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich oder zweckmäßig ist.
Solche Änderungen gelten nicht für bereits vereinbarte Hauptleistungspflichten, Preise, Fertigungsinhalte oder wesentliche Vertragsbedingungen eines laufenden Auftrags, sofern die Kundin oder der Kunde der Änderung nicht ausdrücklich zustimmt oder die Änderung gesetzlich zulässig ist.
Soweit Änderungen ein laufendes Vertragsverhältnis betreffen, informiert FRILISA die Kundin oder den Kunden rechtzeitig in Textform über Inhalt und Zeitpunkt der Änderung. Bei wesentlichen Änderungen, die das bestehende Vertragsverhältnis zum Nachteil der Kundin oder des Kunden verändern können, wird FRILISA eine ausdrückliche Zustimmung einholen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Rechte der Kundin oder des Kunden aus bereits bestehenden Verträgen, insbesondere gesetzliche Mängelrechte, Widerrufsrechte oder Kündigungsrechte, bleiben unberührt.
36. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen FRILISA und der Kundin oder dem Kunden gehen diesen AGB stets vor. Aus Beweisgründen empfiehlt FRILISA, individuelle Vereinbarungen in Textform festzuhalten.